Messkonzepte Strom
Allgemeine Informationen
Ein Messkonzept beschreibt, wie Strombezug, Erzeugung, Einspeisung, Speicherung und gegebenenfalls die Versorgung mehrerer Anschlussnutzer messtechnisch erfasst und voneinander abgegrenzt werden.
Das erforderliche Messkonzept richtet sich insbesondere nach:
- Anzahl und Art der Erzeugungsanlagen
- Voll- oder Überschusseinspeisung
- Einbindung eines Stromspeichers
- vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
- Anzahl der Anschlussnutzer
- gewähltem Liefer- und Versorgungsmodell
- technischen Gegebenheiten am Netzanschlusspunkt
Die Auswahl des Messkonzepts liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber beziehungsweise Anschlussnehmer. Wir empfehlen, das Messkonzept gemeinsam mit einem eingetragenen Elektrofachunternehmen auszuwählen.
Bei komplexen Versorgungsmodellen sollten frühzeitig die erforderlichen Lieferanten, Energiedienstleister und Messstellenbetreiber eingebunden werden.
TWL Netze prüft das eingereichte Messkonzept auf Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen sowie auf technische Umsetzbarkeit.
Wichtig: Das Messkonzept bildet die technische Messung ab. Erforderliche Verträge, Marktpartner sowie Liefer-, Bilanzierungs- und Abrechnungsprozesse müssen zusätzlich sichergestellt werden.
So gehen Sie vor
Im Download-Bereich finden Sie die Datei „Messkonzepte mit Verdrahtungsschemen”.
Wählen Sie gemeinsam mit Ihrem Elektrofachunternehmen das für Ihre Anlage geeignete Messkonzept aus (Gruppen A bis Z).
Für die Prüfung benötigen wir in der Regel:
- ausgewähltes Messkonzept
- Prinzipschaltbild
- technische Daten zu Erzeugungsanlagen, Speichern und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
- Angaben zum Netzanschlusspunkt
- Kontaktdaten des Elektrofachunternehmens
Bei komplexen Versorgungsmodellen können weitere Angaben erforderlich sein.
Reichen Sie das Messkonzept zusammen mit der Anmeldung Ihrer Anlage über den dafür vorgesehenen Anmeldeweg ein.
Abweichungen von den veröffentlichten Standardmesskonzepten sind vor der technischen Umsetzung mit uns abzustimmen.
Hinweis: Stimmen Sie das Messkonzept vor der endgültigen Errichtung der Messanlage mit uns ab. Nachträgliche Änderungen können Umbauten an Messeinrichtungen und Zählerplätzen erfordern.
Messkonzepte im Überblick
A1: Volleinspeisung
Der erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist.
Typische Anwendung: Erzeugungsanlage ohne Eigenversorgung.
A2: Überschusseinspeisung
Der erzeugte Strom wird zunächst innerhalb der Anlage verbraucht. Nur der nicht verbrauchte Anteil wird in das öffentliche Netz eingespeist.
Typische Anwendung: Erzeugungsanlage mit Eigenversorgung, gegebenenfalls mit Stromspeicher. Bei Speichern hängt das Messkonzept insbesondere vom Netzbezug und von der möglichen Netzeinspeisung ab.
A3: Überschusseinspeisung mit Erzeugungsmessung
Zusätzlich zum Zweirichtungszähler wird die erzeugte Strommenge separat gemessen.
Typische Anwendung: Anlagen, für die ein gesonderter Erzeugungsnachweis erforderlich ist, beispielsweise aufgrund bestimmter Vergütungs- oder Abrechnungsvorgaben.
Für die Kombination oder Erweiterung mehrerer Erzeugungsanlagen. Ob eine gemeinsame Messung möglich ist, hängt insbesondere von Energieträgern, Inbetriebnahmezeitpunkten und Vergütungsbedingungen ab.
B1: Volleinspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung
Mehrere Erzeugungsanlagen (gleicher Energieträger) speisen vollständig über eine gemeinsame Messung ein.
B2: Überschusseinspeisung mit gemeinsamer Erzeugungsmessung
Mehrere Erzeugungsanlagen (gleicher Energieträger) werden gemeinsam gemessen. Der erzeugte Strom kann innerhalb der Anlage genutzt werden.
B2a: Überschusseinspeisung ohne Erzeugungsmessung
Die Erzeugungsanlagen (gleicher Energieträger) werden gemeinsam betrieben, ohne dass eine zusätzliche Erzeugungsmessung vorgesehen ist.
B3: Überschusseinspeisung mit getrennter Erzeugungsmessung
Die Erzeugungsmengen mehrerer Anlagen werden getrennt erfasst.
B4: Kaskadenschaltung
Die Erzeugungsanlagen werden so angeordnet, dass ihre Einspeise- und Verbrauchsmengen voneinander abgegrenzt werden können.
Für Erzeugungsanlagen in Verbindung mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, beispielsweise Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen, Anlagen zur Raumkühlung oder steuerbaren Stromspeichern.
C1: Überschusseinspeisung mit gemeinsamer Messung
Erzeugungsanlage, steuerbare Verbrauchseinrichtung und weitere Verbraucher werden gemeinsam gemessen.
C2a: Überschusseinspeisung mit getrennter Messung
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird getrennt von weiteren Verbrauchern gemessen.
C3: Überschusseinspeisung mit Kaskadenmessung
Die Messung wird als Kaskade aufgebaut, um verschiedene Verbrauchsbereiche voneinander abzugrenzen.
Das Messkonzept C3 ist vor der Umsetzung mit uns abzustimmen. Dies betrifft insbesondere den Messgeräteeinsatz sowie die Ablese- und Abrechnungsmodalitäten.
Die Messkonzepte D1 bis D4 bilden unterschiedliche Mieterstrommodelle ab. D5 ist für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vorgesehen. Zusätzlich zum Messkonzept müssen die erforderlichen Verträge und energiewirtschaftlichen Prozesse sichergestellt werden.
D1: Mieterstrom - gemeinsame Versorgung aller Anschlussnutzer
Alle Anschlussnutzer werden durch den Mieterstromlieferanten versorgt.
D2: Mieterstrom - Hardwarelösung
Teilnehmer und anderweitig versorgte Anschlussnutzer werden über getrennte Sammelschienen abgegrenzt.
D3: Mieterstrom - Softwarelösung
Anderweitig versorgte Anschlussnutzer werden separat gemessen; eine physische Übergabemessung bleibt bestehen.
D4: Mieterstrom - virtueller Summenzähler
Der Summenwert wird aus Viertelstundenwerten rechnerisch gebildet; eine physische Summenmessung entfällt.
D5: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Solarstrom wird innerhalb desselben Gebäudes oder einer Nebenanlage teilnehmenden Letztverbrauchern zugeordnet.
Einordnung von „Energy Sharing”
Energy Sharing nutzt das öffentliche Elektrizitätsverteilernetz und wird deshalb nicht durch die Messkonzepte D1 bis D5 abgebildet. TWL Netze ermöglicht die Umsetzung entsprechend der Mitteilung Nr. 73 der Bundesnetzagentur im Dienstleistungsmodell.
Weitere Informationen zu den Modellen Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing
finden Sie hier „Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing“.
Für reine Bezugsanlagen ohne eigene Erzeugung.
Z1: Bezug ohne steuerbare Verbrauchseinrichtung
Allgemeiner Strombezug, beispielsweise für Haushalt oder Gewerbe.
Z1a: Steuerbare Verbrauchseinrichtung mit weiteren Verbrauchern
Gemeinsame Messung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und weiterer Verbraucher.
Z1b: Separate steuerbare Verbrauchseinrichtung
Separate Messung, beispielsweise einer Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung.
Energy Sharing
Energy Sharing nutzt das öffentliche Elektrizitätsverteilernetz und wird deshalb nicht durch die Messkonzepte abgebildet. TWL Netze ermöglicht die Umsetzung entsprechend der Mitteilung Nr. 73 der Bundesnetzagentur im „Dienstleistungsmodell”.
Weitere Informationen finden Sie hier „Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing"
Download “Messkonzepte mit Verdrahtungsschemen”
Für Anlagenbetreiber, Planer und Elektrofachunternehmen
Enthält die Messkonzepte A bis Z einschließlich der technischen Verdrahtungsschemen.
(VBEW-Messkonzepte und Verdrahtungsschemen, Ausgabe 11/2024)
Messkonzepte mit Verdrahtungsschemen
Die Unterlagen werden mit Genehmigung des VBEW unverändert veröffentlicht.
Darin enthaltene Quellen- und Urheberangaben sind bei einer zulässigen Weiterverwendung zu erhalten.
Download “Messkonzepte mit Abrechnungshinweisen”
Für Lieferanten, Energiedienstleister, Messstellenbetreiber und Fachanwender
Enthält ergänzende Hinweise zu Messung, Bilanzierung und Abrechnung.
Download: VBEW-Messkonzepte und Abrechnungshinweise, Ausgabe 11/2024
Messkonzepte mit Bilanzierungs- und Abrechnungshinweisen
Die Unterlagen werden mit Genehmigung des VBEW unverändert veröffentlicht.
Darin enthaltene Quellen- und Urheberangaben sind bei einer zulässigen Weiterverwendung zu erhalten.
Die veröffentlichten Messkonzepte dienen der Orientierung.
Sie ersetzen weder die technische Planung durch ein eingetragenes Elektrofachunternehmen noch eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung.
Die Umsetzbarkeit wird anhand des konkreten Vorhabens und der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden gesetzlichen, regulatorischen und technischen Anforderungen beurteilt.
Rollen und Aufgaben
Wir übernehmen insbesondere:
- Prüfung des Netzanschlusses und des eingereichten Messkonzepts
- Abbildung der erforderlichen Markt- und Messlokationen in unserem Verantwortungsbereich
- Durchführung der geltenden Marktkommunikationsprozesse
- Umsetzung angemeldeter Lieferanten- und Bilanzkreiszuordnungen
- Netznutzungs-, Bilanzierungs- und Einspeiseprozesse im Rahmen unserer Zuständigkeit
Soweit wir den Messstellenbetrieb übernehmen, erbringen wir insbesondere:
- Einbau und Betrieb der erforderlichen Messeinrichtungen
- Messwerterhebung
- gesetzlich und regulatorisch vorgesehene Aufbereitung der Messwerte
- Bildung rechnerischer Messwerte, soweit diese Aufgabe nach den geltenden Vorgaben dem Messstellenbetreiber zugeordnet ist
- Bereitstellung der Messwerte und Berechnungsergebnisse an berechtigte Marktpartner
Anmerkung:
Die Übermittlung von Messwerten an einen vom Anschlussnutzer oder Anlagenbetreiber beauftragten Energieserviceanbieter (ESA) ist eine gesondert zu beauftragende Zusatzleistung nach § 34 Abs. 2 Satz 2 Nr. 10 MsbG. Es gelten unsere veröffentlichten Vertrags- und Preisregelungen.
Der Anlagenbetreiber beziehungsweise Projektverantwortliche ist insbesondere verantwortlich für:
- Auswahl des Mess- und Versorgungsmodells
- Beauftragung eines eingetragenen Elektrofachunternehmens
- Beauftragung erforderlicher Lieferanten, Dienstleister und gegebenenfalls eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers
- rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Prüfung
- Abschluss und Verwaltung erforderlicher Verträge
- Teilnehmerverwaltung
- kaufmännische Abrechnung gegenüber seinen Kunden
Darüber hinausgehende projektspezifische Berechnungs-, Verteilungs- und Abrechnungsleistungen, die nicht aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben dem Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber zugeordnet sind, müssen durch den Projektverantwortlichen oder einen von ihm beauftragten Marktpartner sichergestellt werden.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Netzanschluss, zur Anmeldung oder zur Abstimmung Ihres Messkonzepts?
Wir sind gerne für Sie da!
Anschlussmanagement
| E-Mail: | netzanschluss@twl-netze.de |
| Telefon: | 0621 - 505 1331 |
| Anschrift: | Industriestraße 3 67063 Ludwigshafen |