Allgemeine Veröffentlichungspflichten
Beschaffung von Verlustenergie
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) verpflichten Netzbetreiber die Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren durchzuführen. Mit der Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für Verlustenergie und des Verfahrens zur Bestimmung der Netzverluste vom 21.10.2008 hat die Bundesnetzagentur die Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens näher konkretisiert.
Die TWL Netze GmbH ermittelt die Verlustenergie mittels quadratischem Verfahren (VDEW-Materialie 23/2000) und hat sich zur Bedarfs-Deckung für das Modell der offenen Ausschreibung entschieden.
Ablauf / Durchführungshinweise der Ausschreibung:
1. | Veröffentlichung aller für die Ausschreibung relevanten Dokumente (Beschaffungsfahrplan, AGB Ausschreibung, Bieter-Formblatt, Liefervertrag) |
2. | Versand E-Mail: Aufforderung zur Abgabe von Angeboten |
3. | Versand E-Mail: Zuschlag, nach Verstreichen der Angebotsfrist, an kostengünstigsten Bieter |
4. | Versand E-Mail: Absage an verbleibende Bieter |
5. | Veröffentlichung des bezuschlagten Angebots |
6. | Zeichnung des Liefervertrages |
Ausschreibung für das Kalenderjahr 2027
Veröffentlicht am 17.04.2025
Ausgeschrieben wird die Langfristkomponente, bestehend aus einem LOS
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlustenergie (PDF) |
Beschaffungsfahrplan Verlustenergie (csv) |
Bieter-Formular Verlustenergie (PDF) |
Liefervertrag Verlustenergie (PDF) |
Zeitfenster zur Gebotsabgabe und erzielter Grenzpreis:
LOS-Nr. | Menge (kWh) | Beginn Angebotszeitfenster | Ende Angebotszeitfenster | Aufschlag / Preis (€ /MWh) |
1 | 21.527.000 | 19.05.2025 / 08:00 Uhr | 19.05.2025 / 15:00 Uhr |