Steckerfertige PV Anlagen (bis 600 Wp)

Für alle Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gelten die VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und damit das übliche Anmeldeverfahren bei TWL Netze als Stromnetzbetreiber, auch wenn es sich nur um ein einzelnes PV-Modul handeln sollte.

In Anlehnung an die Empfehlungen des VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik bieten wir für kleine PV-Anlagen bis 600 Wp (sog. Mini-PV-Anlagen) abweichend vom Standardverfahren ein vereinfachtes Anmeldeverfahren an.

Denn gemäß DIN VDE V 0100-551-1 darf die Stromerzeugungseinrichtung mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung (z.B. nach DIN VDE V 0628-1) an einem Endstromkreis angeschlossen werden. Zu beachten sind die in dieser Norm genannten Anforderungen, um die technische Sicherheit zu gewährleisten.

Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen für das vereinfachte Verfahren finden Sie nachfolgend:

Anmeldung von Plug & Play-Anlagen bis 600 W (vereinfachtes Verfahren)

Zu den FAQ's des VDE