Vertragsverhältnis mit Lieferanten
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber verfolgt die TWL Netze GmbH die Vorgaben der Gesetzgebung zur Digitalisierung und setzt hiermit gegenüber dem Marktpartnern und dem Anschlussnutzer – ab 2021 auch gegenüber dem Anschlussnehmer - den Prozess zur Entgeltabrechnung des Messstellenbetriebs um. Anhand der klassischen Datenaustauschprozesse werden die Verträge gegenüber dem Marktpartner und der TWL Netze GmbH kommuniziert und ggf. abgeschlossen. Die Preise im Preisblattkatalog ergeben sich aus den Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes. Sobald das Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten abgeschlossen ist, erfolgt die Abrechnung zum vorgegebenen Turnus. Falls das Vertragsverhältnis vom Lieferanten abgelehnt werden sollte, wird der Vertrag (mit der Zählermiete) mit den gleichen Preisobergrenzen dem Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer zugeordnet und in Rechnung gestellt.
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Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (PDF / 387 KB)
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Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (PDF / 468 KB)
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ESA-Rahmenvertrag (PDF / 175 KB)
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Abrechnungsvereinbarung Messstellenbetriebsentgelt (PDF / 255 KB)
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Ansprechpartner und Kontaktdaten (PDF / 37 KB)
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Anlage Datenschutz zu Messstellenvertrag (PDF / 630 KB)
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Zertifikat Datenaustausch (EDIFACT) (ZIP / 2 KB)
Entgelte
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Preisblatt gemäß MSBG ab 01.01.2026 (PDF / 88 KB)
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Preisblatt gemäß MSBG von 01.01.2025 bis 31.12.2025 (PDF / 393 KB)
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Preisblatt gemäß MSBG von 01.01.2024 bis 31.12.2024 (PDF / 81 KB)
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Preisblatt gemäß MSBG bis 31.12.2023 (PDF / 323 KB)