FAQ

Moderne Messeinrichtung – MOS-Billing

Definition Moderne Messeinrichtungen:
Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Bei herkömmlichen Zählern wird der Messstellenbetrieb von Ihrem Stromlieferanten in Rechnung gestellt.

Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (iMSys) kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch den Stromlieferanten oder den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen. Ihr Stromlieferant kann entscheiden, ob er die Abrechnung des Messstellenbetriebs über den Stromliefervertrag vornehmen möchte.

Übernimmt der Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht, erfolgt die Abrechnung direkt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Sie erhalten in diesem Fall eine Rechnung von uns.

Ihr Stromlieferant hat sich entschieden, die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht mehr zu übernehmen. Daher wird TWL Netze die Abrechnung des Messstellenbetriebs direkt an Sie richten. Diesbezüglich erhielten Sie von uns das Ihnen vorliegende Informationsschreiben zur Umstellung der Abrechnung Ihres Stromzählers. In diesem Schreiben informieren wir Sie über unsere gesetzliche Pflicht, Ihnen das Entgelt für den Messstellenbetrieb direkt in Rechnung zu stellen. Dieses Entgelt zur Abrechnung des Messstellenbetriebs werden wir Ihnen 1x jährlich in Rechnung stellen.

In diesem Fall verweisen wir Sie an Ihren Stromlieferanten. Ihr Stromlieferant kann Ihnen eine Auskunft darüber geben, warum er die Rechnungslegung für den Messstellenbetrieb nicht mehr übernimmt.

Jeder Kunde bekommt künftig eine moderne Messeinrichtung. Der Einbau moderner Messeinrichtungen hat mit Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende verpflichtend durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber zu erfolgen. Der Gesetzgeber will mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz.

Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Es ist im September 2016 in Kraft getreten.