Anschlussnutzung

Der Anschlussnutzungsvertrag regelt das Recht zur Nutzung eines Strom- bzw. Gasanschlusses im Verhältnis zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber – hier die TWL Netze GmbH. Der Anschlussnutzer kann z. B. der Mieter eines Hauses sein, der nicht gleichzeitig der Eigentümer (Anschlussnehmer) ist. Der Anschlussnehmer schließt mit uns als Netzbetreiber zusätzlich einen Netzanschlussvertrag zur Herstellung des Netzanschlusses ab.

Für Letztverbraucher im Niederspannungsnetz Strom (i. d. R. Haushalts- und Kleingewerbekunden) sind die Anschlussnutzungsbedingungen in der Niederspannungsanschlussverordnung gesetzlich definiert. Diese Kunden müssen daher keinen separaten Anschlussnutzungsvertrag abschließen.

Für Letztverbraucher, die Erdgas im Niederdruck (Druck nicht über 100 mbar) nach der Druckregelungseinheit beziehen, sind die Anschlussnutzungsbedingungen in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gesetzlich definiert. Diese Kunden müssen ebenfalls keinen separaten Anschlussnutzungsvertrag abschließen.

Der Abschluss eines Anschlussnutzungsvertrages betrifft daher Letztverbraucher mit einem Netzanschluss in höheren Spannungsebenen bzw. Druckstufen nach (kundeneigener) Druckregelung.

Bitte beachten Sie, dass für die Belieferung des Anschlusses mit Strom oder Gas ein eigener Liefervertrag mit einem Strom- oder Gashändler (Lieferant) abzuschließen ist.

Nachfolgend finden Sie die Muster der Anschlussnutzungsverträge Strom und Gas der TWL Netze GmbH.

Strom


Erdgas

 

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