Photovoltaik und Speicher (inkl. steckerfertige Anlagen)
Alle Änderungen an der Erzeugungsanlage müssen gemeldet werden. Auch nachträglich eingebaute oder Erweiterungen von Stromspeichern sind beim Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister zu registrieren. Dies gilt ebenso für Stromspeicher in Verbindung mit Balkonkraftwerken.
- Inbetriebnahmeunterlagen
- Datenblatt B: Vergütung, Ablesung und Abrechnung
- Datenblatt E: Inbetriebnahme von Stromspeicher
- Messkonzepte
- Wechsel der Veräußerungsform / Veränderung an der Art der Einspeisung
KWK und Notstrombetrieb
Auch Anlagen, die nach KWKG betrieben werden (z.B. Blockheizkraftwerke) und Notstromaggregate müssen vor Installation und Inbetriebnahme bei TWL Netze angemeldet werden.
Allgemeine Informationen