Entzug des Netzzugangs Strom und Gas für „Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr eG“

Die TWL Netze GmbH als zuständiger Netzbetreiber in Ludwigshafen am Rhein hat mit Wirkung zum 08.11.2019, 24 Uhr, den Lieferantenrahmenvertrag Strom und Gas mit dem Energielieferanten „Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG" gekündigt. Die Kündigung war erforderlich, da vertragliche Vereinbarungen wiederholt nicht eingehalten wurden.

Die Bundesnetzagentur wurde als zuständige Aufsichtsbehörde über den Entzug des Netzzugangs informiert.

Die Lieferantenrahmenverträge bilden die Grundlage dafür, dass die „Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG“ ihre Kunden im Netzgebiet der TWL Netze GmbH beliefern können. Die Kündigung hat zur Folge, dass Kunden ab dem 09.11.2019 nicht mehr von der „Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG“ mit Strom und/oder Gas beliefert werden. Für die betroffenen Strom- und Gaskunden ist die weitere Energieversorgung gesichert. Als zuständiger Grundversorger übernimmt die Technische Werke Ludwigshafen AG („TWL“) die Ersatzversorgung. Die TWL wird  über den Beginn und die Bedingungen der Ersatzversorgung gesondert informieren.

Innerhalb der nächsten drei Monate haben die Kunden der „Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG“ die Möglichkeit, einen neuen Energielieferanten auszuwählen. In dieser Zeit werden sie von der TWL unterbrechungsfrei mit Energie versorgt. Wird kein neuer Energielieferant ausgewählt, versorgt die TWL weiter.

Kunden, die bereits Vorauszahlungen an die „Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG“ geleistet haben, sollten sich direkt mit dem Unternehmen in Verbindung setzen. Unabhängige Beratung zu diesem Thema und weitere Hilfestellungen bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an.

Betroffene Kunden können uns bis zum 25.11.2019 ihren aktuellen Zählerstand unter der Angabe des Namens, der Anschrift und der Zählernummer melden.
(telefonisch: 0621 595 731 801 oder per Mail: vnb(at)twl-netze(dot)de)

Der Zählerstand wird zur Schlussabrechnung mit den „Energiegenossenschaft Rhein Ruhr eG“ verwendet. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.

Für Fragen stehen wir unter den genannten Kontaktdaten gerne jederzeit zur Verfügung.