Vertragsverhältnis mit Lieferanten

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber verfolgt die TWL Netze GmbH die Vorgaben der  Gesetzgebung zur Digitalisierung und setzt hiermit gegenüber dem Marktpartnern und dem Anschlussnutzer – ab 2021 auch gegenüber dem Anschlussnehmer - den Prozess zur Entgeltabrechnung des Messstellenbetriebs um.  Anhand der klassischen Datenaustauschprozesse werden die Verträge gegenüber dem Marktpartner und der TWL Netze GmbH kommuniziert und ggf. abgeschlossen. Die Preise im Preisblattkatalog ergeben sich aus den Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes. Sobald das Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten abgeschlossen ist, erfolgt die Abrechnung zum vorgegebenen Turnus.  Falls das Vertragsverhältnis vom Lieferanten abgelehnt werden sollte, wird der Vertrag (mit der Zählermiete) mit den gleichen Preisobergrenzen dem Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer zugeordnet und in Rechnung gestellt.

 


Entgelte